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Diese Arbeit befasst sich unter dem Aspekt des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots mit der Auslegung des Merkmals Vermoegensschaden in 263 StGB. Dazu werden die vier klassischen Auslegungsmethoden sowie auch sozialwissenschaftliche Erkenntnisse zum Strafbedurfnis herangezogen. Zwischenergebnis ist die Feststellung, dass sich auf dieser Basis kein zwingendes Auslegungsergebnis finden lasst. Der letzte Teil der Untersuchung befasst sich dann einerseits mit einem Vorschlag der Autorin, der die Bestimmtheit des Tatbestandsmerkmals - und damit die Vorhersehbarkeit der Rechtsanwendung - gegenuber bisherigen Vorschlagen besser gewahrleisten koennte. Anderseits wird herausgearbeitet, dass der als rechtspolitisches Bedurfnis immer wieder herausgearbeitete Zweck des Betrugstatbestands moeglicherweise durch andere Regelungen, wie beispielsweise im Wettbewerbsrecht, ebenfalls erreicht werden koennte.
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Diese Arbeit befasst sich unter dem Aspekt des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots mit der Auslegung des Merkmals Vermoegensschaden in 263 StGB. Dazu werden die vier klassischen Auslegungsmethoden sowie auch sozialwissenschaftliche Erkenntnisse zum Strafbedurfnis herangezogen. Zwischenergebnis ist die Feststellung, dass sich auf dieser Basis kein zwingendes Auslegungsergebnis finden lasst. Der letzte Teil der Untersuchung befasst sich dann einerseits mit einem Vorschlag der Autorin, der die Bestimmtheit des Tatbestandsmerkmals - und damit die Vorhersehbarkeit der Rechtsanwendung - gegenuber bisherigen Vorschlagen besser gewahrleisten koennte. Anderseits wird herausgearbeitet, dass der als rechtspolitisches Bedurfnis immer wieder herausgearbeitete Zweck des Betrugstatbestands moeglicherweise durch andere Regelungen, wie beispielsweise im Wettbewerbsrecht, ebenfalls erreicht werden koennte.