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Diese Untersuchung befasst sich mit der Zulassigkeit und den Rechtskraftwirkungen der Klageraufrechnung im Prozess. Sie stellt die unterschiedlichen Fallgruppen der Klageraufrechnung dar und analysiert die dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen. Eine vom Klager ausserprozessual erklarte, aber vom Beklagten prozessual geltend gemachte Aufrechnung nimmt entgegen hoechstrichterlicher Rechtsprechung an der Rechtskraftwirkung des 322 II ZPO in unmittelbarer Anwendung teil. Eine besondere Rolle nimmt die Gegenaufrechnung des Klagers ein. Das in 396 l 1 BGB geregelte Prioritatsprinzip wird durch 396 l 2, 366 II BGB erheblich modifiziert. 322 II ZPO ist bei der Klageraufrechnung analog anzuwenden. Fur die Analogie sprechen die Zwecke des Zivilprozesses und der in Art. 3 GG und dem Prinzip prozessualer Chancengleichheit angelegte Grundgedanke der gleichen Verteilung von Chance und Risiko im Zivilprozess.
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Diese Untersuchung befasst sich mit der Zulassigkeit und den Rechtskraftwirkungen der Klageraufrechnung im Prozess. Sie stellt die unterschiedlichen Fallgruppen der Klageraufrechnung dar und analysiert die dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen. Eine vom Klager ausserprozessual erklarte, aber vom Beklagten prozessual geltend gemachte Aufrechnung nimmt entgegen hoechstrichterlicher Rechtsprechung an der Rechtskraftwirkung des 322 II ZPO in unmittelbarer Anwendung teil. Eine besondere Rolle nimmt die Gegenaufrechnung des Klagers ein. Das in 396 l 1 BGB geregelte Prioritatsprinzip wird durch 396 l 2, 366 II BGB erheblich modifiziert. 322 II ZPO ist bei der Klageraufrechnung analog anzuwenden. Fur die Analogie sprechen die Zwecke des Zivilprozesses und der in Art. 3 GG und dem Prinzip prozessualer Chancengleichheit angelegte Grundgedanke der gleichen Verteilung von Chance und Risiko im Zivilprozess.