Kirchliche Vermoegensverwaltung Am Beispiel Des Ethischen Investments
Falko Tappen
Kirchliche Vermoegensverwaltung Am Beispiel Des Ethischen Investments
Falko Tappen
Ziel der Untersuchung war die Klarung der Frage, wann eine kirchliche Vermoegensverwaltung als auftragsgemass i.S.d. 135 Grundordnung (GO) der Evangelischen Landeskirche in Baden angesehen werden kann. Dieses Problem wird offenbar, wenn es um eine konkrete Anlageentscheidung geht. So stellt sich z. B. die Frage, ob kirchliches Vermoegen in bestimmten Wertpapieren angelegt werden darf. Zu denken ist dabei an umstrittene Technologien und Verfahren wie etwa im Bereich der Biotechnologie. Hat der Inhalt der christlichen Verkundigung Auswirkungen auf das Finanzgebaren der Kirche? Woran kann sich ein kirchlicher Entscheidungstrager bei einer konkreten Anlageentscheidung orientieren? Wie ist das Verhaltnis von Rendite und Ethik? Gelten fur die Kirche hartere Massstabe, als fur die ubrigen Teilnehmer am Wirtschaftskreislauf? Worin bestehen diese Massstabe?
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