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Vor dem Hintergrund der gesamthistorischen Zusammenhange werden die Regelungsbereiche der Luneburgischen Polizeiordnung von 1618 beleuchtet und anhand der Heranziehung einer alteren Polizeiordnung des Furstentums Braunschweig-Luneburg aus dem Jahre 1564 Entwicklungstendenzen aufgezeigt. Diese systematische Aufarbeitung und Analyse der Materien der Polizeiordnung von 1618 bildet das Kernstuck der Arbeit. Zudem werden die hinter der Ordnungstatigkeit stehenden obrigkeitlichen Motive untersucht, wofur u.a. die dem Erlass der Luneburgischen Polizeiordnung von 1618 vorangehenden Landtagsabschiede und Gesetzgebungen als ergiebige Quellen herangezogen werden. Die dabei gefundenen Ergebnisse bestatigen im Wesentlichen die bisherigen Forschungsaussagen zu den Entwicklungsstufen polizeilicher Gesetzgebungsintentionen.
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Vor dem Hintergrund der gesamthistorischen Zusammenhange werden die Regelungsbereiche der Luneburgischen Polizeiordnung von 1618 beleuchtet und anhand der Heranziehung einer alteren Polizeiordnung des Furstentums Braunschweig-Luneburg aus dem Jahre 1564 Entwicklungstendenzen aufgezeigt. Diese systematische Aufarbeitung und Analyse der Materien der Polizeiordnung von 1618 bildet das Kernstuck der Arbeit. Zudem werden die hinter der Ordnungstatigkeit stehenden obrigkeitlichen Motive untersucht, wofur u.a. die dem Erlass der Luneburgischen Polizeiordnung von 1618 vorangehenden Landtagsabschiede und Gesetzgebungen als ergiebige Quellen herangezogen werden. Die dabei gefundenen Ergebnisse bestatigen im Wesentlichen die bisherigen Forschungsaussagen zu den Entwicklungsstufen polizeilicher Gesetzgebungsintentionen.