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Innerhalb des E-Commerce kommt dem Austausch materieller Guter derzeit noch die groesste Bedeutung zu; der - zukunftige - Schwerpunkt des Handels im Internet wird im durchgangig elektronischen Vertrieb immaterieller Waren und Dienstleistungen liegen, unter Beteiligung von Vertragsparteien, die in unterschiedlichen Rechtsordnungen situiert sind. Die Untersuchung geht daher dem Problem nach, ob das Kaufrechtsubereinkommen der Vereinten Nationen (CISG) bei grenzuberschreitenden Kaufvertragen, deren Leistungsgegenstande nicht koerperliche Produkte sind, anwendbar ist. Geklart wird ebenfalls, ob aufgrund des Internationalen Privatrechts (IPR) das Hausturwiderrufsgesetz, das Produkthaftungsgesetz, das Verbraucherkreditgesetz, das AGB-Gesetz und das Fernabsatzgesetz Anwendung finden. Im Hinblick auf sogenannte Intangible Goods (Software, MP3-Dateien etc.) wird eroertert, inwieweit der UEbertragungsvorgang, bei dem eine Person den Gegenstand ohne Verwendung eines koerperlichen Datentragers direkt uber das Internet erhalt, die Leistungsbewirkung also elektronisch via Datenfernubertragung erfolgt, einer Heranziehung dieser Gesetze im Wege steht.
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Innerhalb des E-Commerce kommt dem Austausch materieller Guter derzeit noch die groesste Bedeutung zu; der - zukunftige - Schwerpunkt des Handels im Internet wird im durchgangig elektronischen Vertrieb immaterieller Waren und Dienstleistungen liegen, unter Beteiligung von Vertragsparteien, die in unterschiedlichen Rechtsordnungen situiert sind. Die Untersuchung geht daher dem Problem nach, ob das Kaufrechtsubereinkommen der Vereinten Nationen (CISG) bei grenzuberschreitenden Kaufvertragen, deren Leistungsgegenstande nicht koerperliche Produkte sind, anwendbar ist. Geklart wird ebenfalls, ob aufgrund des Internationalen Privatrechts (IPR) das Hausturwiderrufsgesetz, das Produkthaftungsgesetz, das Verbraucherkreditgesetz, das AGB-Gesetz und das Fernabsatzgesetz Anwendung finden. Im Hinblick auf sogenannte Intangible Goods (Software, MP3-Dateien etc.) wird eroertert, inwieweit der UEbertragungsvorgang, bei dem eine Person den Gegenstand ohne Verwendung eines koerperlichen Datentragers direkt uber das Internet erhalt, die Leistungsbewirkung also elektronisch via Datenfernubertragung erfolgt, einer Heranziehung dieser Gesetze im Wege steht.