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Finanzielle und konzeptionelle Probleme des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen haben die Diskussion um die Wahrnehmung uberortlicher Sozialhilfeaufgaben durch hohere Kommunalverbande neu entfacht. Seit 100 BSHG eine landesrechtliche Abweichung von den bis 1984 enumerativ festgeschriebenen Zustandigkeiten des uberortlichen Tragers erlaubt, sind Reformuberlegungen zur uberkommenen Aufgabenverteilung zwischen den ortlichen und uberortlichen Tragern der Sozialhilfe auch von grundsatzlichem und praktischem Interesse. Vor diesem Hintergrund stellt die vorliegende Arbeit die bestehende Aufgabenverteilung zwischen den Tragern der Sozialhilfe umfassend, bezogen auf alle Flachenlander und vertieft am Beispiel Hessen, dar. Sie befragt den empirischen Befund und einschlagigen normativen Kontext auf Vorgaben fur eine Neuordnung. Anhand der gefundenen Leitlinien werden schliesslich die Zustandigkeiten des LWV-Hessen auf ihre fachliche Rechtfertigung uberpruft und konkrete Anderungsvorschlage fur eine landesgesetzliche Neuregelung der Aufgabenverteilung gemacht.
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Finanzielle und konzeptionelle Probleme des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen haben die Diskussion um die Wahrnehmung uberortlicher Sozialhilfeaufgaben durch hohere Kommunalverbande neu entfacht. Seit 100 BSHG eine landesrechtliche Abweichung von den bis 1984 enumerativ festgeschriebenen Zustandigkeiten des uberortlichen Tragers erlaubt, sind Reformuberlegungen zur uberkommenen Aufgabenverteilung zwischen den ortlichen und uberortlichen Tragern der Sozialhilfe auch von grundsatzlichem und praktischem Interesse. Vor diesem Hintergrund stellt die vorliegende Arbeit die bestehende Aufgabenverteilung zwischen den Tragern der Sozialhilfe umfassend, bezogen auf alle Flachenlander und vertieft am Beispiel Hessen, dar. Sie befragt den empirischen Befund und einschlagigen normativen Kontext auf Vorgaben fur eine Neuordnung. Anhand der gefundenen Leitlinien werden schliesslich die Zustandigkeiten des LWV-Hessen auf ihre fachliche Rechtfertigung uberpruft und konkrete Anderungsvorschlage fur eine landesgesetzliche Neuregelung der Aufgabenverteilung gemacht.