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Gegenstand der Untersuchung sind die aus der Doppelfunktion der Steuerfahndung ( 208,404 AO), ihrer Ermittlungskompetenz im Besteuerungsverfahren einerseits und im steuerlichen Straf- und Bussgeldverfahren andererseits resultierenden Rechtsprobleme. Zur Darstellung und Klarung dieser Probleme werden die historischen Grundlagen und Entwicklungslinien des Rechts der Steuerfahndung nachgezeichnet. Die heutige Rechtslage wird durch Auslegung und verfassungsrechtliche Kontrolle der 208, 404 AO erortert. Kernpunkt der Untersuchung ist die einfachgesetzlich und verfassungsrechtlich orientierte Konkretisierung des 208 AO. Ein besonderes Augenmerk gilt der Verschmelzung von strafprozessualen und fiskalischen Ermittlungskompetenzen zu doppelfunktional beweiserheblichen Steuerfahndungsmassnahmen. Fur diese Problematik zeigt die Untersuchung Losungsvorschlage zur ermessensgerechten Befugnishandhabung sowie zur Rechtswegfrage auf. Stellung genommen wird uberdies zu organisationsrechtlichen Fragen und zur ortlichen Zustandigkeit der Steuerfahndungsstellen.
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Gegenstand der Untersuchung sind die aus der Doppelfunktion der Steuerfahndung ( 208,404 AO), ihrer Ermittlungskompetenz im Besteuerungsverfahren einerseits und im steuerlichen Straf- und Bussgeldverfahren andererseits resultierenden Rechtsprobleme. Zur Darstellung und Klarung dieser Probleme werden die historischen Grundlagen und Entwicklungslinien des Rechts der Steuerfahndung nachgezeichnet. Die heutige Rechtslage wird durch Auslegung und verfassungsrechtliche Kontrolle der 208, 404 AO erortert. Kernpunkt der Untersuchung ist die einfachgesetzlich und verfassungsrechtlich orientierte Konkretisierung des 208 AO. Ein besonderes Augenmerk gilt der Verschmelzung von strafprozessualen und fiskalischen Ermittlungskompetenzen zu doppelfunktional beweiserheblichen Steuerfahndungsmassnahmen. Fur diese Problematik zeigt die Untersuchung Losungsvorschlage zur ermessensgerechten Befugnishandhabung sowie zur Rechtswegfrage auf. Stellung genommen wird uberdies zu organisationsrechtlichen Fragen und zur ortlichen Zustandigkeit der Steuerfahndungsstellen.