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Die Arbeit behandelt das verfassungsrechtliche Problem der Fernsehberichterstattung aus deutschen Gerichtssalen, wobei der Fokus insbesondere auf 169 S. 2 GVG gerichtet ist. Dabei wird detailliert das Spannungsverhaltnis zwischen den widerstreitenden Interessen von Rundfunkfreiheit und OEffentlichkeitsgrundsatz einerseits sowie Persoenlichkeitsrecht und ungestoerter Wahrheitsfindung im Prozess andererseits aufgezeigt. Der Schwerpunkt der Untersuchung ist bei der Problematik der Fernsehubertragung von strafprozessualen Hauptverhandlungen angesiedelt; der Strafprozess ist der besonders medienwirksame, aber auch der besonders eingriffsintensive Teil der Rechtsprechungstatigkeit. Aber auch im Hinblick auf die Verfahren vor dem BVerfG sowie den Zivil- und Verwaltungsgerichten wird 169 S. 2 GVG verfassungsrechtlich analysiert.
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Die Arbeit behandelt das verfassungsrechtliche Problem der Fernsehberichterstattung aus deutschen Gerichtssalen, wobei der Fokus insbesondere auf 169 S. 2 GVG gerichtet ist. Dabei wird detailliert das Spannungsverhaltnis zwischen den widerstreitenden Interessen von Rundfunkfreiheit und OEffentlichkeitsgrundsatz einerseits sowie Persoenlichkeitsrecht und ungestoerter Wahrheitsfindung im Prozess andererseits aufgezeigt. Der Schwerpunkt der Untersuchung ist bei der Problematik der Fernsehubertragung von strafprozessualen Hauptverhandlungen angesiedelt; der Strafprozess ist der besonders medienwirksame, aber auch der besonders eingriffsintensive Teil der Rechtsprechungstatigkeit. Aber auch im Hinblick auf die Verfahren vor dem BVerfG sowie den Zivil- und Verwaltungsgerichten wird 169 S. 2 GVG verfassungsrechtlich analysiert.