Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Der Autor legt eine Dokumentation und Analyse der Entwicklung der Praxis der europaischen Fusionskontrolle vor, die vor allem zwei Fragen nachgeht: Zum einen, ob und inwieweit nicht wettbewerbliche Gesichtspunkte in die Beurteilung von Zusammenschlussen nach der Fusionskontrollverordnung (FKVO) einfliessen bzw. einfliessen durfen. Zum anderen, ob und inwieweit wettbewerbliche Vorteile von Zusammenschlussen auf den betroffenen Markten bzw. auf Drittmarkten Berucksichtigung finden koennen. Der Autor richtet sich methodisch nicht nach vorgepragten Wettbewerbsleitbildern, sondern untersucht die FKVO aus ihren eigenen Entstehungs- und Wertungsgrundlagen heraus. Er konzentriert sich auf die belegbaren Wertungen des europaischen Rechts und die verlautbarten Zielsetzungen. Daraus ergibt sich, dass potentieller Wettbewerb bei Zusammenschlussen, die zu einer verstarkten Forschungs- und Entwicklungstatigkeit der beteiligten Unternehmen fuhren, zu Gunsten der beteiligten Unternehmen starker zu berucksichtigen ist. Auch allgemeinpolitische Gesichtspunkte sind in Ausnahmefallen zu berucksichtigen. Die FKVO enthalt zudem in Art. 2 die Moeglichkeit, eine wettbewerbliche Gesamtbilanz eines Zusammenschlusses aufzustellen. Beide Gesichtspunkte sind in der Praxis der Kommission bereits jetzt festzustellen und werden durch den Autor in den rechtlichen Rahmen der FKVO eingeordnet.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Der Autor legt eine Dokumentation und Analyse der Entwicklung der Praxis der europaischen Fusionskontrolle vor, die vor allem zwei Fragen nachgeht: Zum einen, ob und inwieweit nicht wettbewerbliche Gesichtspunkte in die Beurteilung von Zusammenschlussen nach der Fusionskontrollverordnung (FKVO) einfliessen bzw. einfliessen durfen. Zum anderen, ob und inwieweit wettbewerbliche Vorteile von Zusammenschlussen auf den betroffenen Markten bzw. auf Drittmarkten Berucksichtigung finden koennen. Der Autor richtet sich methodisch nicht nach vorgepragten Wettbewerbsleitbildern, sondern untersucht die FKVO aus ihren eigenen Entstehungs- und Wertungsgrundlagen heraus. Er konzentriert sich auf die belegbaren Wertungen des europaischen Rechts und die verlautbarten Zielsetzungen. Daraus ergibt sich, dass potentieller Wettbewerb bei Zusammenschlussen, die zu einer verstarkten Forschungs- und Entwicklungstatigkeit der beteiligten Unternehmen fuhren, zu Gunsten der beteiligten Unternehmen starker zu berucksichtigen ist. Auch allgemeinpolitische Gesichtspunkte sind in Ausnahmefallen zu berucksichtigen. Die FKVO enthalt zudem in Art. 2 die Moeglichkeit, eine wettbewerbliche Gesamtbilanz eines Zusammenschlusses aufzustellen. Beide Gesichtspunkte sind in der Praxis der Kommission bereits jetzt festzustellen und werden durch den Autor in den rechtlichen Rahmen der FKVO eingeordnet.