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Personalabbau und andere Rationalisierungsmassnahmen bestimmen die Gestaltung der Arbeitsplatzpolitik in den Betrieben. Versetzungen, andere Mittel der AEnderung von Arbeitsbedingungen und betriebsbedingte Kundigungen sind die Instrumente dazu. Personelle Einzelmassnahmen des Arbeitgebers und die damit zusammenhangenden Mitbestimmungstatbestande, im Betriebsverfassungsgesetz 1972 in den 99 ff geregelt, gehoeren zu den alltaglichen Vorkommnissen der betrieblichen Praxis. Insbesondere die Versetzung scheint die wohl haufigste personelle Einzelmassnahme zu sein, die ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats ausloest.
Die betriebsverfassungsgesetzlich verankerte Mitbestimmung des Betriebsrats fuhrt oftmals zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Unternehmer und Betriebsrat. Zur Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen wird der Betriebsrat in vielen Fallen von seinem Recht der Zustimmungsverweigerung Gebrauch machen. Im Falle der Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Versetzung stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit der zugrundeliegenden arbeitsvertraglichen Gestaltungsform.
Gegenstand dieses Buches ist daher, hinsichtlich der Rechtsfolgen der fehlenden Zustimmung des Betriebsrates auf den Arbeitsvertrag zu klaren, ob die Massnahme des Arbeitgebers die gewunschte AEnderung der Arbeitsbedingungen trotzdem bewirkt und der Arbeitnehmer zur Aufnahme der neuen Tatigkeit verpflichtet ist.
Neuere hoechstrichterliche Rechtsprechung sowie verschiedene Veroeffentlichungen in der Literatur aus jungster Zeit geben aktuellen Anlass, dieser Problematik nachzugehen.
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Personalabbau und andere Rationalisierungsmassnahmen bestimmen die Gestaltung der Arbeitsplatzpolitik in den Betrieben. Versetzungen, andere Mittel der AEnderung von Arbeitsbedingungen und betriebsbedingte Kundigungen sind die Instrumente dazu. Personelle Einzelmassnahmen des Arbeitgebers und die damit zusammenhangenden Mitbestimmungstatbestande, im Betriebsverfassungsgesetz 1972 in den 99 ff geregelt, gehoeren zu den alltaglichen Vorkommnissen der betrieblichen Praxis. Insbesondere die Versetzung scheint die wohl haufigste personelle Einzelmassnahme zu sein, die ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats ausloest.
Die betriebsverfassungsgesetzlich verankerte Mitbestimmung des Betriebsrats fuhrt oftmals zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Unternehmer und Betriebsrat. Zur Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen wird der Betriebsrat in vielen Fallen von seinem Recht der Zustimmungsverweigerung Gebrauch machen. Im Falle der Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Versetzung stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit der zugrundeliegenden arbeitsvertraglichen Gestaltungsform.
Gegenstand dieses Buches ist daher, hinsichtlich der Rechtsfolgen der fehlenden Zustimmung des Betriebsrates auf den Arbeitsvertrag zu klaren, ob die Massnahme des Arbeitgebers die gewunschte AEnderung der Arbeitsbedingungen trotzdem bewirkt und der Arbeitnehmer zur Aufnahme der neuen Tatigkeit verpflichtet ist.
Neuere hoechstrichterliche Rechtsprechung sowie verschiedene Veroeffentlichungen in der Literatur aus jungster Zeit geben aktuellen Anlass, dieser Problematik nachzugehen.