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Das Pflichtteilsrecht des BGB enthalt detaillierte Bewertungsvorschriften, denen ein starres Stichtagsprinzip zugrunde liegt. Untersucht wird, inwieweit extreme und unvorhersehbare Wertveranderungen, wie sie beispielsweise infolge des Wiedervereinigungsprozesses eingetreten sind, bei der Pflichtteilsberechnung zu berucksichtigen sind und insoweit das starre Stichtagsprinzip des BGB-Pflichtteilsrechts durchbrochen werden muss. Dabei werden die Einzelheiten der konkreten Bewertungsvorschriften im Zusammenhang mit den ubergreifenden Grundsatzen des Erbrechts (Testierfreiheit, Familienerbrecht, Erblasserwille) betrachtet. Des weiteren wird, da die behandelte Problematik bereits in anderen historischen Umbruchsituationen (Inflationszeit nach dem Ersten Weltkrieg, Wahrungsreform nach dem Zweiten Weltkrieg) diskutiert wurde, zusammengefasst, welche Losungsansatze zur damaligen Zeit vertreten wurden. Abschliessend wird untersucht, inwieweit die damals gefundenen Losungsansatze auf die heutige Umbruchssituation ubertragen werden konnen.
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Das Pflichtteilsrecht des BGB enthalt detaillierte Bewertungsvorschriften, denen ein starres Stichtagsprinzip zugrunde liegt. Untersucht wird, inwieweit extreme und unvorhersehbare Wertveranderungen, wie sie beispielsweise infolge des Wiedervereinigungsprozesses eingetreten sind, bei der Pflichtteilsberechnung zu berucksichtigen sind und insoweit das starre Stichtagsprinzip des BGB-Pflichtteilsrechts durchbrochen werden muss. Dabei werden die Einzelheiten der konkreten Bewertungsvorschriften im Zusammenhang mit den ubergreifenden Grundsatzen des Erbrechts (Testierfreiheit, Familienerbrecht, Erblasserwille) betrachtet. Des weiteren wird, da die behandelte Problematik bereits in anderen historischen Umbruchsituationen (Inflationszeit nach dem Ersten Weltkrieg, Wahrungsreform nach dem Zweiten Weltkrieg) diskutiert wurde, zusammengefasst, welche Losungsansatze zur damaligen Zeit vertreten wurden. Abschliessend wird untersucht, inwieweit die damals gefundenen Losungsansatze auf die heutige Umbruchssituation ubertragen werden konnen.