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Fast hundert Jahre nach Inkrafttreten des BGB stehen die Regelungen des deutschen Gewahrleistungsrechts nicht nur im Hinblick auf eine gesamteuropaische Losung auf dem Prufstand. Angesichts der insbesondere im Markenwarenvertrieb gewandelten Positionen und Aufgaben von Herstellern und Handlern erscheint es angebracht, die Verteilung des Gewahrleistungsrisikos in sogenannte Absatzketten neu zu uberdenken. Vor dem Hintergrund einer rechtsvergleichenden Analyse der franzosischen Rechtslage und Rechtspraxis werden Zweckmassigkeit und Rahmenbedingungen einer erweiterten Herstellerhaftung im deutschen Recht erarbeitet. Eine detaillierte Untersuchung der franzosischen action directe en garantie bildet den Ausgangspunkt und die Diskussionsgrundlage im Hinblick auf einen moglichen Gewahrleistungsdurchgriff des Endabnehmers im deutschen Recht.
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Fast hundert Jahre nach Inkrafttreten des BGB stehen die Regelungen des deutschen Gewahrleistungsrechts nicht nur im Hinblick auf eine gesamteuropaische Losung auf dem Prufstand. Angesichts der insbesondere im Markenwarenvertrieb gewandelten Positionen und Aufgaben von Herstellern und Handlern erscheint es angebracht, die Verteilung des Gewahrleistungsrisikos in sogenannte Absatzketten neu zu uberdenken. Vor dem Hintergrund einer rechtsvergleichenden Analyse der franzosischen Rechtslage und Rechtspraxis werden Zweckmassigkeit und Rahmenbedingungen einer erweiterten Herstellerhaftung im deutschen Recht erarbeitet. Eine detaillierte Untersuchung der franzosischen action directe en garantie bildet den Ausgangspunkt und die Diskussionsgrundlage im Hinblick auf einen moglichen Gewahrleistungsdurchgriff des Endabnehmers im deutschen Recht.