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Die Arbeit befasst sich mit den 350.000 - 400.000 eugenischen Zwangssterilisationen, die zwischen 1934 und 1945 im nationalsozialistisch beherrschten Deutschland vorgenommen wurden. Deren juristische Grundlage bildete das -Gesetz zur Verhutung erbkranken Nachwuchses- vom 14. Juli 1933. Der Untersuchungsschwerpunkt liegt auf den Sterilisationen an der Universitatsfrauenklinik Freiburg sowie der Praxis der Erbpflege in Freiburg und Baden. Die ausfuhrliche Aufarbeitung der zeitgenossischen medizinischen und juristischen Fachliteratur gewahrt einen Einblick in die rassenhygienische Ideologie und die nationalsozialistische Rechtsauffassung. Abschliessend werden die Bewertung des Gesetzes nach 1945 und die getroffenen Wiedergutmachungsmassnahmen besprochen.
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Die Arbeit befasst sich mit den 350.000 - 400.000 eugenischen Zwangssterilisationen, die zwischen 1934 und 1945 im nationalsozialistisch beherrschten Deutschland vorgenommen wurden. Deren juristische Grundlage bildete das -Gesetz zur Verhutung erbkranken Nachwuchses- vom 14. Juli 1933. Der Untersuchungsschwerpunkt liegt auf den Sterilisationen an der Universitatsfrauenklinik Freiburg sowie der Praxis der Erbpflege in Freiburg und Baden. Die ausfuhrliche Aufarbeitung der zeitgenossischen medizinischen und juristischen Fachliteratur gewahrt einen Einblick in die rassenhygienische Ideologie und die nationalsozialistische Rechtsauffassung. Abschliessend werden die Bewertung des Gesetzes nach 1945 und die getroffenen Wiedergutmachungsmassnahmen besprochen.