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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
A. Einfuhrung Die Sozialversicherung bildet neben der Versorgung (Versorgung der Kriegs- und Wehrdienstopfer sowie der Behinderten) und Sozialhilfe (fruher Fursorge) eine der drei grossen Saulen der sozialen Sicherung. Sie unterscheidet sich von der Versorgung und Sozialhilfe dadurch, dass die Mittel im wesentlichen durch Beitrage, nicht durch Steueraufkommen finanziert werden (wenn auch Bundes- zuschusse vorkommen), von der Sozialhilfe ferner dadurch, dass die Leistungen nicht von der Bedurftigkeit des Empfangers abhangen. Die Bundesrepublik ist ein hochentwickelter Industriestaat mit einer verhalt- nismassig starken Bevoelkerungsdichte. Es besteht ein ausgebautes Soziallei- stungssystem. Seine Leistungsfahigkeit hangt u. a. ab von der Hoehe des Volks- einkomrr.ens, der Erwerbsstruktur, der Altersgliederung der Gesamtbevoelkerung und dem Verhaltnis der Erwerbstatigen zu den Nichterwerbstatigen. So wirkt sich z. B. eine hohe Arbeitslosenquote wegen fehlender Beitragsleistung ungun- stig auf die Finanzlage aller Sozialversicherungstrager aus. Durch die Zunahme der Zahl der alten Menschen und damit auch durch die Zunahme der Zahl der Renten wird die Zukunft der Rentenversicherung stark beeinflusst. So betrug z. B. das Verhaltnis zwischen Pflichtversicherten und Renten in der Rentenver- sicherung der Arbeiter und Angestellten im Jahre 1958 34,7010, im Jahre 1975 dagegen 55,3 %.
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A. Einfuhrung Die Sozialversicherung bildet neben der Versorgung (Versorgung der Kriegs- und Wehrdienstopfer sowie der Behinderten) und Sozialhilfe (fruher Fursorge) eine der drei grossen Saulen der sozialen Sicherung. Sie unterscheidet sich von der Versorgung und Sozialhilfe dadurch, dass die Mittel im wesentlichen durch Beitrage, nicht durch Steueraufkommen finanziert werden (wenn auch Bundes- zuschusse vorkommen), von der Sozialhilfe ferner dadurch, dass die Leistungen nicht von der Bedurftigkeit des Empfangers abhangen. Die Bundesrepublik ist ein hochentwickelter Industriestaat mit einer verhalt- nismassig starken Bevoelkerungsdichte. Es besteht ein ausgebautes Soziallei- stungssystem. Seine Leistungsfahigkeit hangt u. a. ab von der Hoehe des Volks- einkomrr.ens, der Erwerbsstruktur, der Altersgliederung der Gesamtbevoelkerung und dem Verhaltnis der Erwerbstatigen zu den Nichterwerbstatigen. So wirkt sich z. B. eine hohe Arbeitslosenquote wegen fehlender Beitragsleistung ungun- stig auf die Finanzlage aller Sozialversicherungstrager aus. Durch die Zunahme der Zahl der alten Menschen und damit auch durch die Zunahme der Zahl der Renten wird die Zukunft der Rentenversicherung stark beeinflusst. So betrug z. B. das Verhaltnis zwischen Pflichtversicherten und Renten in der Rentenver- sicherung der Arbeiter und Angestellten im Jahre 1958 34,7010, im Jahre 1975 dagegen 55,3 %.