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Das Recht Der Sozialversicherung
Paperback

Das Recht Der Sozialversicherung

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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.

A. Einfuhrung Die Sozialversicherung bildet neben Versorgung und Sozialhilfe eine der drei grossen Saulen der sozialen Sicherung. Sie unterscheidet sich von der Versor- gung und Sozialhilfe dadurch, dass die Mittel im wesentlichen durch Beitrage, nicht durch Steueraufkommen finanziert werden (wenn auch Bundeszuschusse vorkommen), von der Sozialhilfe ferner dadurch, dass die Leistungen nicht von der Bedurftigkeit des Empfangers abhangen. Die Bundesrepublik ist ein hochentwickelter Industriestaat mit einer verhalt- nismassig starken Bevoelkerungsdichte. Es besteht ein ausgebautes Soziallei- stungssystem. Seine Leistungsfahigkeit hangt u. a. ab von der Hoehe des Volks- einkommens, der Erwerbsstruktur, der Altersgliederung der Gesamtbevoelkerung und dem Verhaltnis der Erwerbstatigen zu den Nichterwerbstatigen. J. Entstehung der Sozialversicherung in Deutschland In der Antike und im Mittelalter gab es keine Einrichtungen, die der heutigen Form der Sozialversicherung entsprechen. Aber auch in dieser Zeit waren die Menschen nicht schutzlos. Es gab Selbsthilfeeinrichtungen auf karitativer oder genossenschaftlicher Grundlage oder gemeindliche Hilfskassen. Das Gesetz uber die Vereinigung der Berg-, Hutten- und Salinenarbeiter in Knappschaften vom 10. 4. 1854 war die erste landesgesetzliche, oeffentlich-rechtliche Arbeiterver- sicherung. Mit diesem Gesetz wurden die Knappschaftskassen einheitlich orga- nisiert und der Zwang zu ihrer Bildung eingefuhrt; die Bergarbeiter wurden zur Beitragszahlung verpflichtet und die Mindestleistungen der Kassen fest- gelegt. Doch diese Loesung war unzureichend, weil sie nur einen Teil der Bevoel- kerung betraf.

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Format
Paperback
Publisher
Gabler Verlag
Country
United Kingdom
Date
1 January 1976
Pages
75
ISBN
9783409384117

This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.

A. Einfuhrung Die Sozialversicherung bildet neben Versorgung und Sozialhilfe eine der drei grossen Saulen der sozialen Sicherung. Sie unterscheidet sich von der Versor- gung und Sozialhilfe dadurch, dass die Mittel im wesentlichen durch Beitrage, nicht durch Steueraufkommen finanziert werden (wenn auch Bundeszuschusse vorkommen), von der Sozialhilfe ferner dadurch, dass die Leistungen nicht von der Bedurftigkeit des Empfangers abhangen. Die Bundesrepublik ist ein hochentwickelter Industriestaat mit einer verhalt- nismassig starken Bevoelkerungsdichte. Es besteht ein ausgebautes Soziallei- stungssystem. Seine Leistungsfahigkeit hangt u. a. ab von der Hoehe des Volks- einkommens, der Erwerbsstruktur, der Altersgliederung der Gesamtbevoelkerung und dem Verhaltnis der Erwerbstatigen zu den Nichterwerbstatigen. J. Entstehung der Sozialversicherung in Deutschland In der Antike und im Mittelalter gab es keine Einrichtungen, die der heutigen Form der Sozialversicherung entsprechen. Aber auch in dieser Zeit waren die Menschen nicht schutzlos. Es gab Selbsthilfeeinrichtungen auf karitativer oder genossenschaftlicher Grundlage oder gemeindliche Hilfskassen. Das Gesetz uber die Vereinigung der Berg-, Hutten- und Salinenarbeiter in Knappschaften vom 10. 4. 1854 war die erste landesgesetzliche, oeffentlich-rechtliche Arbeiterver- sicherung. Mit diesem Gesetz wurden die Knappschaftskassen einheitlich orga- nisiert und der Zwang zu ihrer Bildung eingefuhrt; die Bergarbeiter wurden zur Beitragszahlung verpflichtet und die Mindestleistungen der Kassen fest- gelegt. Doch diese Loesung war unzureichend, weil sie nur einen Teil der Bevoel- kerung betraf.

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Paperback
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Gabler Verlag
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United Kingdom
Date
1 January 1976
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75
ISBN
9783409384117