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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Unternehmensfuehrung, Management, Organisation, Note: 1,5, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit wird die Unterscheidung von betrieblicher und unternehmerischer Mitbestimmung deutlich gemacht. Hierzu ist zunaechst die Differenzierung der Begriffe "Betrieb" und "Unternehmen" notwendig. Die betriebliche, wie auch die unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmer, werden nicht willkuerlich von Betrieb und Unternehmen ausgestaltet, sondern unterliegen einem gesetzlichen Regelwerk. Welche Gesetze hier von grosser Bedeutung sind, werden nachfolgend benannt und erlaeutert. Im weiteren Fortgang der Ausarbeitung werden ausserdem die ausfuehrenden Organe und dessen Aufgabengebiete behandelt, durch welche die praktische Ausfuehrung der Gesetze erfolgt. Das Recht, eine Vereinigung zu bilden, ist bereits im Grundgesetz Artikel 9 verankert. Allgemein ist dieses Grundrecht unter dem Ausdruck der Koalitionsfreiheit bekannt. In Absatz 3 von Artikel 9 des Grundgesetzes wird ausdruecklich auch auf das Recht hingewiesen, speziell zur Erhaltung und Verbesserung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu gruenden. Auf dieses Grundgesetz stuetzt sich das Zusammenkommen der Arbeitnehmer in Interessenverbaenden, um Einfluss auf fuer sie relevante Themen in Betrieb und Unternehmen zu nehmen. Die betriebliche wie auch die unternehmerische Mitbestimmung sind dabei Bestandteile des kollektiven Arbeitsrechts. In Abgrenzung zum Individualarbeitsrecht, welches den einzelnen Arbeitnehmer betrifft, richtet sich das kollektive Arbeitsrecht an ganze Arbeitnehmergruppen.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Unternehmensfuehrung, Management, Organisation, Note: 1,5, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit wird die Unterscheidung von betrieblicher und unternehmerischer Mitbestimmung deutlich gemacht. Hierzu ist zunaechst die Differenzierung der Begriffe "Betrieb" und "Unternehmen" notwendig. Die betriebliche, wie auch die unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmer, werden nicht willkuerlich von Betrieb und Unternehmen ausgestaltet, sondern unterliegen einem gesetzlichen Regelwerk. Welche Gesetze hier von grosser Bedeutung sind, werden nachfolgend benannt und erlaeutert. Im weiteren Fortgang der Ausarbeitung werden ausserdem die ausfuehrenden Organe und dessen Aufgabengebiete behandelt, durch welche die praktische Ausfuehrung der Gesetze erfolgt. Das Recht, eine Vereinigung zu bilden, ist bereits im Grundgesetz Artikel 9 verankert. Allgemein ist dieses Grundrecht unter dem Ausdruck der Koalitionsfreiheit bekannt. In Absatz 3 von Artikel 9 des Grundgesetzes wird ausdruecklich auch auf das Recht hingewiesen, speziell zur Erhaltung und Verbesserung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu gruenden. Auf dieses Grundgesetz stuetzt sich das Zusammenkommen der Arbeitnehmer in Interessenverbaenden, um Einfluss auf fuer sie relevante Themen in Betrieb und Unternehmen zu nehmen. Die betriebliche wie auch die unternehmerische Mitbestimmung sind dabei Bestandteile des kollektiven Arbeitsrechts. In Abgrenzung zum Individualarbeitsrecht, welches den einzelnen Arbeitnehmer betrifft, richtet sich das kollektive Arbeitsrecht an ganze Arbeitnehmergruppen.