Die kartellrechtliche Zulassigkeit der Laufzeiten von Warmeliefervertragen
Knut Werner Lange
Die kartellrechtliche Zulassigkeit der Laufzeiten von Warmeliefervertragen
Knut Werner Lange
Langfristige Versorgungsvertrage sind im Bereich der Warmewirtschaft in Deutschland sehr weit verbreitet, zumal die AVBFernwarmeV eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren mit der Option einer Verlangerung ausdrucklich gestattet. Von solchen Langfristvereinbarungen koennen gleichwohl moeglicherweise wettbewerbsbeschrankende Folgen ausgehen, was die Frage nach der kartellrechtlichen Unbedenklichkeit von langfristigen Warmeliefervertragen aufwirft. Dabei geht es sowohl um Aspekte der Missbrauchskontrolle als auch um das Kartellverbot unter Berucksichtigung der Sektoruntersuchung Fernwarme des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2012. Es finden sich zudem UEberlegungen zu einer moeglichen Freistellung. Knut Werner Lange untersucht neben der Fern- auch die sog. Nahwarme sowie Contracting-Modelle und geht ausfuhrlich auf die Besonderheiten und Eigenarten der Fernwarmewirtschaft ein.
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