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Der Begriff des Kirchenaustritts hat im komplexen Beziehungsgeflecht zwischen allgemeinem Recht, Verfassungsrecht, Staatskirchenrecht und Theologie seinen tradierten, oft standortbestimmt kontrovers diskutierten, Stellenwert. Barbara Schmal widmet sich der Fragestellung, seit wann es juristisch konkret greifbare Regelungen gibt, sich in freier Selbstbestimmung den Bindungen einer in die bestehende Staatlichkeit eingewobenen Religionsgemeinschaft zu entziehen, aus welchen Grunden und unter welchen Voraussetzungen sie von wem geschaffen wurden. In einem Bogen von der Spatantike bis zur Gegenwart, unter permanenter Reflexion auf das allgegenwartige Spannungsverhaltnis zwischen den zunehmend eindeutiger werdenden staatsrechtlichen und den teilweise ebenso ausdifferenzierten, das Austrittsrecht prinzipiell negierenden Normen des kirchlichen Mitgliedschaftsrechts, analysiert die Verfasserin den historischen Entstehungsprozess des staatlich determinierten Kirchenaustritts zeitgenoessischer Pragung.
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Der Begriff des Kirchenaustritts hat im komplexen Beziehungsgeflecht zwischen allgemeinem Recht, Verfassungsrecht, Staatskirchenrecht und Theologie seinen tradierten, oft standortbestimmt kontrovers diskutierten, Stellenwert. Barbara Schmal widmet sich der Fragestellung, seit wann es juristisch konkret greifbare Regelungen gibt, sich in freier Selbstbestimmung den Bindungen einer in die bestehende Staatlichkeit eingewobenen Religionsgemeinschaft zu entziehen, aus welchen Grunden und unter welchen Voraussetzungen sie von wem geschaffen wurden. In einem Bogen von der Spatantike bis zur Gegenwart, unter permanenter Reflexion auf das allgegenwartige Spannungsverhaltnis zwischen den zunehmend eindeutiger werdenden staatsrechtlichen und den teilweise ebenso ausdifferenzierten, das Austrittsrecht prinzipiell negierenden Normen des kirchlichen Mitgliedschaftsrechts, analysiert die Verfasserin den historischen Entstehungsprozess des staatlich determinierten Kirchenaustritts zeitgenoessischer Pragung.