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Im Schadensersatzrecht gilt gemeinhin das Alles-oder-Nichts-Prinzip, das fur nachweislich verursachte Schaden vollstandigen Ausgleich, fur nicht verursachte Schaden hingegen keinerlei Ersatz vorsieht. Der Nachweis des Kausalzusammenhangs bereitet in der Praxis jedoch mitunter erhebliche Schwierigkeiten. Christopher Bolko Ehlgen untersucht fur die Bereiche Arzt- und Anwaltshaftung zwei alternative Haftungskonzepte: Probabilistische Proportionalhaftung und Haftung fur den Verlust von Chancen. Diese sehen bereits bei nur moeglicher Verursachung eine anteilige Ersatzpflicht des potentiellen Schadigers vor, deren Umfang sich proportional nach der Wahrscheinlichkeit der Schadensverursachung bemisst. Der Autor legt dar, dass sich beide Ansatze kaum mit dem geltenden Recht vereinbaren lassen, und geht unter Einbeziehung oekonomischer und rechtsvergleichender Erwagungen der Frage nach, ob eine anteilige Haftung de lege ferenda ein vorzugswurdiges Haftungsmodell darstellt.
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Im Schadensersatzrecht gilt gemeinhin das Alles-oder-Nichts-Prinzip, das fur nachweislich verursachte Schaden vollstandigen Ausgleich, fur nicht verursachte Schaden hingegen keinerlei Ersatz vorsieht. Der Nachweis des Kausalzusammenhangs bereitet in der Praxis jedoch mitunter erhebliche Schwierigkeiten. Christopher Bolko Ehlgen untersucht fur die Bereiche Arzt- und Anwaltshaftung zwei alternative Haftungskonzepte: Probabilistische Proportionalhaftung und Haftung fur den Verlust von Chancen. Diese sehen bereits bei nur moeglicher Verursachung eine anteilige Ersatzpflicht des potentiellen Schadigers vor, deren Umfang sich proportional nach der Wahrscheinlichkeit der Schadensverursachung bemisst. Der Autor legt dar, dass sich beide Ansatze kaum mit dem geltenden Recht vereinbaren lassen, und geht unter Einbeziehung oekonomischer und rechtsvergleichender Erwagungen der Frage nach, ob eine anteilige Haftung de lege ferenda ein vorzugswurdiges Haftungsmodell darstellt.