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Mit stetig wachsender Zahl der Schiedsverfahren im internationalen Rechtsverkehr und zunehmender Verrechtlichung der Schiedsgerichtsbarkeit ruckt auch der Schiedsrichter in seiner Funktion als Dienstleister vermehrt in das Blickfeld der Rechtswissenschaft. Hierbei gewinnt auch die Frage einer moeglichen Haftung des Schiedsrichters deutlich an Interesse. Jens Gal vergleicht die in Deutschland, England, Frankreich, OEsterreich, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika entworfenen Haftungsmodelle. Er bereitet das Thema in seinen unterschiedlichen Dimensionen - historisch, rechtsvergleichend und dogmatisch - auf und entwickelt eine koharente Haftungssystematik. Das Augenmerk gilt zunachst dem als Haftungsgrundlage ausgemachten sogenannten Schiedsrichtervertrag und seiner dogmatischen Ausgestaltung. Im Anschluss hieran widmet sich der Autor moeglichen haftungsausloesenden Pflichtverletzungen, wobei er seine besondere Aufmerksamkeit der Frage widmet, ob und inwieweit dem Schiedsrichter ein Haftungsprivileg zusteht und welche Pflichten von diesem Haftungsprivileg umfasst sind. Hierbei zeigt sich, dass es einem weltweiten Konsens entspricht, dass der Schiedsrichter nur in begrenztem Umfang - namlich einem Richter gleich - haftbar gemacht werden kann. Obgleich das so entworfene Haftungsmodell ein nur beschranktes Haftungsrisiko fur den Schiedsrichter birgt, zeigt der Autor abschliessend Moeglichkeiten auf - insbesondere Haftungsbegrenzung, Versicherungsdeckung und Rechtswahl - mittels deren Schiedsrichter ihr Risiko weiter minimieren koennen.
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Mit stetig wachsender Zahl der Schiedsverfahren im internationalen Rechtsverkehr und zunehmender Verrechtlichung der Schiedsgerichtsbarkeit ruckt auch der Schiedsrichter in seiner Funktion als Dienstleister vermehrt in das Blickfeld der Rechtswissenschaft. Hierbei gewinnt auch die Frage einer moeglichen Haftung des Schiedsrichters deutlich an Interesse. Jens Gal vergleicht die in Deutschland, England, Frankreich, OEsterreich, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika entworfenen Haftungsmodelle. Er bereitet das Thema in seinen unterschiedlichen Dimensionen - historisch, rechtsvergleichend und dogmatisch - auf und entwickelt eine koharente Haftungssystematik. Das Augenmerk gilt zunachst dem als Haftungsgrundlage ausgemachten sogenannten Schiedsrichtervertrag und seiner dogmatischen Ausgestaltung. Im Anschluss hieran widmet sich der Autor moeglichen haftungsausloesenden Pflichtverletzungen, wobei er seine besondere Aufmerksamkeit der Frage widmet, ob und inwieweit dem Schiedsrichter ein Haftungsprivileg zusteht und welche Pflichten von diesem Haftungsprivileg umfasst sind. Hierbei zeigt sich, dass es einem weltweiten Konsens entspricht, dass der Schiedsrichter nur in begrenztem Umfang - namlich einem Richter gleich - haftbar gemacht werden kann. Obgleich das so entworfene Haftungsmodell ein nur beschranktes Haftungsrisiko fur den Schiedsrichter birgt, zeigt der Autor abschliessend Moeglichkeiten auf - insbesondere Haftungsbegrenzung, Versicherungsdeckung und Rechtswahl - mittels deren Schiedsrichter ihr Risiko weiter minimieren koennen.