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Wie hat sich der Status quo des Schutzes der Olympischen Ringe und der olympischen Bezeichnungen durch das In-Kraft-Treten des Gesetzes zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) verandert? Dazu untersucht Christoph Rieken zunachst den Schutz dieser Zeichen aufgrund der allgemeinen Gesetze. Er zeigt, dass wegen des generischen Charakters und des vorgepragten Bedeutungsgehaltes dieser Zeichen ein Schutz an den besagten Zeichen ohne weiteren unterscheidungskraftigen Zusatz nicht moeglich ist. Anschliessend widmet er sich dem spezialgesetzlichen Schutz der Olympischen Ringe und der olympischen Bezeichnungen. Er schildert vergangene Bemuhungen um einen spezialgesetzlichen Schutz in Deutschland und OEsterreich und versucht die verfassungsrechtlichen Probleme, die aus der spezialgesetzlichen Zuweisung von Immaterialguterrechten erwachsen, aufzuzeigen und darauf zu prufen, ob das OlympSchG verfassungskonform ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass diese Sonderzuweisung an den Zeichen trotz Bedenken aufgrund der faktischen Monopolisierung der Olympischen Spiele letztlich verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Ausserdem untersucht Christoph Rieken die einzelnen Vorschriften. Dabei legt er besonderes Augenmerk auf die Reichweite des Schutzbereichs. Schliesslich setzt er sich mit der Rechtsnatur des OlympSchG auseinander, was insbesondere zu der Frage fuhrt, wie sich dieses in das Gefuge bereits bestehender Immaterialguterrechte einfugt.
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Wie hat sich der Status quo des Schutzes der Olympischen Ringe und der olympischen Bezeichnungen durch das In-Kraft-Treten des Gesetzes zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) verandert? Dazu untersucht Christoph Rieken zunachst den Schutz dieser Zeichen aufgrund der allgemeinen Gesetze. Er zeigt, dass wegen des generischen Charakters und des vorgepragten Bedeutungsgehaltes dieser Zeichen ein Schutz an den besagten Zeichen ohne weiteren unterscheidungskraftigen Zusatz nicht moeglich ist. Anschliessend widmet er sich dem spezialgesetzlichen Schutz der Olympischen Ringe und der olympischen Bezeichnungen. Er schildert vergangene Bemuhungen um einen spezialgesetzlichen Schutz in Deutschland und OEsterreich und versucht die verfassungsrechtlichen Probleme, die aus der spezialgesetzlichen Zuweisung von Immaterialguterrechten erwachsen, aufzuzeigen und darauf zu prufen, ob das OlympSchG verfassungskonform ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass diese Sonderzuweisung an den Zeichen trotz Bedenken aufgrund der faktischen Monopolisierung der Olympischen Spiele letztlich verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Ausserdem untersucht Christoph Rieken die einzelnen Vorschriften. Dabei legt er besonderes Augenmerk auf die Reichweite des Schutzbereichs. Schliesslich setzt er sich mit der Rechtsnatur des OlympSchG auseinander, was insbesondere zu der Frage fuhrt, wie sich dieses in das Gefuge bereits bestehender Immaterialguterrechte einfugt.