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Der vorliegende Band ist die erste wissenschaftliche UEbersetzung des Traktates Gittin (Scheidebriefe) des Jerusalemer Talmuds. Der Traktat Gittin ist der funfte Traktat der dritten Ordnung Nashim (Frauen). Ausgehend vom locus classicus in Dtn 24,1-4 werden die formalen Bestandteile eines Scheidebriefes und die Verfahrensweisen bei der UEberbringung dieses Dokumentes behandelt. Breiten Raum nehmen Probleme mit den Zeugen und Boten, die Zulassigkeit von einschrankenden Bedingungen und die Anfechtung der Gultigkeit des Scheidebriefes ein. Anhand von Fallbeispielen werden Schwierigkeiten und Besonderheiten der Wiederverheiratung, der Schwagerehe und der Rechtsstellung der Kinder ausfuhrlich diskutiert. Ein besonderes Interesse gilt vermoegens-, unterhalts- und erbrechtlichen Fragen. Der Traktat erlaubt interessante Einblicke in die rechtliche Stellung von Geschlechterbeziehungen im antiken Judentum. Generell werden Analogien zur Rechtssituation bei der Freilassung von Sklaven, bei Schuldscheinen und Kaufvertragen gezogen. Der Traktat Scheidebriefe liefert auf diese Weise auch einen Beitrag zur Geschichte des antiken Urkundenwesens. Bill Rebigers UEbersetzung basiert auf der Edition Krotoszyn 1865/66; berucksichtigt werden jedoch auch die in der Synopse zum Talmud Yerushalmi edierten Textzeugen sowie Geniza-Fragmente und Paralleluberlieferungen. Der Kommentar erlautert mit Hilfe traditioneller Kommentare und Sekundarliteratur alle wichtigen Probleme der UEbersetzung und Interpretation.
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Der vorliegende Band ist die erste wissenschaftliche UEbersetzung des Traktates Gittin (Scheidebriefe) des Jerusalemer Talmuds. Der Traktat Gittin ist der funfte Traktat der dritten Ordnung Nashim (Frauen). Ausgehend vom locus classicus in Dtn 24,1-4 werden die formalen Bestandteile eines Scheidebriefes und die Verfahrensweisen bei der UEberbringung dieses Dokumentes behandelt. Breiten Raum nehmen Probleme mit den Zeugen und Boten, die Zulassigkeit von einschrankenden Bedingungen und die Anfechtung der Gultigkeit des Scheidebriefes ein. Anhand von Fallbeispielen werden Schwierigkeiten und Besonderheiten der Wiederverheiratung, der Schwagerehe und der Rechtsstellung der Kinder ausfuhrlich diskutiert. Ein besonderes Interesse gilt vermoegens-, unterhalts- und erbrechtlichen Fragen. Der Traktat erlaubt interessante Einblicke in die rechtliche Stellung von Geschlechterbeziehungen im antiken Judentum. Generell werden Analogien zur Rechtssituation bei der Freilassung von Sklaven, bei Schuldscheinen und Kaufvertragen gezogen. Der Traktat Scheidebriefe liefert auf diese Weise auch einen Beitrag zur Geschichte des antiken Urkundenwesens. Bill Rebigers UEbersetzung basiert auf der Edition Krotoszyn 1865/66; berucksichtigt werden jedoch auch die in der Synopse zum Talmud Yerushalmi edierten Textzeugen sowie Geniza-Fragmente und Paralleluberlieferungen. Der Kommentar erlautert mit Hilfe traditioneller Kommentare und Sekundarliteratur alle wichtigen Probleme der UEbersetzung und Interpretation.