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Die Diskussion uber die Funktionsfahigkeit der deutschen Unternehmensverfassung (Corporate Governance) hat einen tiefgreifenden Reformprozess im Gesellschafts-, Bilanz- und Kapitalmarktrecht ausgeloest. Andrea Lohse greift mit dem unternehmerischen Ermessen einen zentralen Aspekt aus diesem Problemkreis heraus: Die unternehmerischen Entscheidungsfreiraume von Vorstand und Aufsichtsrat mussen im Lichte der Aufgabenzuweisungen ( 76 Abs. 1,111 Abs. 1 AktG) und der Pflichtenbindungen ( 93, 116 AktG) so bestimmt werden, dass das Aktienrecht vermittels seiner Steuerungsfunktion zu einer Optimierung der Aufgabenwahrnehmung beitragt. Eine UEbernahme der U.S.-amerikanischen business judgment rule, wie von Gesetzgeber und Bundesgerichtshof favorisiert, wird diesem Anspruch nicht gerecht. Ziel und Ergebnis der Arbeit ist eine gesellschaftsrechtliche Entscheidungsfehlerlehre, die funktionalere Anforderungen an den Entscheidungsprozess und das Entscheidungsergebnis stellt und diese Anforderungen durch strenge haftungsrechtliche Konsequenzen absichert. Diese Entscheidungsfehlerlehre tragt den Erkenntnissen der Betriebswirtschaftslehre, der Kapitalmarktorientierung des Gesellschaftsrechts sowie der Rechtsentwicklung auf europaischer Ebene und in den Vereinigten Staaten Rechnung.
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Die Diskussion uber die Funktionsfahigkeit der deutschen Unternehmensverfassung (Corporate Governance) hat einen tiefgreifenden Reformprozess im Gesellschafts-, Bilanz- und Kapitalmarktrecht ausgeloest. Andrea Lohse greift mit dem unternehmerischen Ermessen einen zentralen Aspekt aus diesem Problemkreis heraus: Die unternehmerischen Entscheidungsfreiraume von Vorstand und Aufsichtsrat mussen im Lichte der Aufgabenzuweisungen ( 76 Abs. 1,111 Abs. 1 AktG) und der Pflichtenbindungen ( 93, 116 AktG) so bestimmt werden, dass das Aktienrecht vermittels seiner Steuerungsfunktion zu einer Optimierung der Aufgabenwahrnehmung beitragt. Eine UEbernahme der U.S.-amerikanischen business judgment rule, wie von Gesetzgeber und Bundesgerichtshof favorisiert, wird diesem Anspruch nicht gerecht. Ziel und Ergebnis der Arbeit ist eine gesellschaftsrechtliche Entscheidungsfehlerlehre, die funktionalere Anforderungen an den Entscheidungsprozess und das Entscheidungsergebnis stellt und diese Anforderungen durch strenge haftungsrechtliche Konsequenzen absichert. Diese Entscheidungsfehlerlehre tragt den Erkenntnissen der Betriebswirtschaftslehre, der Kapitalmarktorientierung des Gesellschaftsrechts sowie der Rechtsentwicklung auf europaischer Ebene und in den Vereinigten Staaten Rechnung.