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Der Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts war gepragt von der Inkompatibilitat des Festhaltens an der monarchischen Machtvollkommenheit und der Mitwirkung der Untertanen am Gesetzgebungsverfahren und an der Etatgestaltung. Verweigerte die Volksvertretung ihre Zustimmung zum Budget, fehlten der monarchischen Exekutive die Mittel, die Staatsaufgaben zu erfullen und die Gesetze durchzufuhren. Sowohl in Kurhessen 1850 als auch in Preussen 1862 entstand daraus ein Verfassungskonflikt, der einen verfassungsrechtlichen und politisch-praktischen Ausnahmezustand schuf. Durchsetzen konnte sich in der systemimmanenten Pattsituation derjenige, welcher auch im Ausnahmezustand den Zugriff auf die Machtmittel der Exekutive, namentlich auf das Militar, hatte, also der Monarch. Die Rechtfertigung der machtpolitischen Konfliktloesung durch den Monarchen mit seiner Position als nicht verantwortlicher Trager der einheitlichen Staatsgewalt hat eine zentrale Bedeutung fur das Verstandnis der deutschen Verfassungsgeschichte zwischen Konstitutionalismus und Parlamentarismus.
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Der Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts war gepragt von der Inkompatibilitat des Festhaltens an der monarchischen Machtvollkommenheit und der Mitwirkung der Untertanen am Gesetzgebungsverfahren und an der Etatgestaltung. Verweigerte die Volksvertretung ihre Zustimmung zum Budget, fehlten der monarchischen Exekutive die Mittel, die Staatsaufgaben zu erfullen und die Gesetze durchzufuhren. Sowohl in Kurhessen 1850 als auch in Preussen 1862 entstand daraus ein Verfassungskonflikt, der einen verfassungsrechtlichen und politisch-praktischen Ausnahmezustand schuf. Durchsetzen konnte sich in der systemimmanenten Pattsituation derjenige, welcher auch im Ausnahmezustand den Zugriff auf die Machtmittel der Exekutive, namentlich auf das Militar, hatte, also der Monarch. Die Rechtfertigung der machtpolitischen Konfliktloesung durch den Monarchen mit seiner Position als nicht verantwortlicher Trager der einheitlichen Staatsgewalt hat eine zentrale Bedeutung fur das Verstandnis der deutschen Verfassungsgeschichte zwischen Konstitutionalismus und Parlamentarismus.