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Sozialrecht als oeffentliches Wirtschaftsrecht klingt wie eine provokante Dissonanz. Es scheint so, als solle eines der letzten Refugien der Rechtsordnung, das einer anderen, solidarischen Eigenlogik verpflichtet ist, erobert werden: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ihre Funktion kann sie nur erfullen, weil es im Auftrag der Krankenkassen handelnde sog. Leistungserbringer gibt (AErzte, Krankenhauser, Apotheken, pharmazeutische Unternehmen, Physiotherapeuten, Hebammen etc.), die Patienten mit Gesundheitsleistungen versorgen. Folge ist ein von Normen des oeffentlichen Rechts gepragter hochregulierter Gesundheitsmarkt , auf dem die Freiheitsraume von Leistungserbringern aus sozialen Grunden stark reduziert werden. Ausgehend von einer Neujustierung des grundrechtlichen Schutzes der Gesundheitsberufsfreiheit rekonstruiert Stephan Rixen Strukturen und Details im System der Leistungserbringung der GKV. Das gewahrleistungsstaatliche Sozialstaatsprinzip wird auf seine Bedeutung als strikt abhangige Variable des Freiheitsschutzes zuruckgefuhrt. Dabei erweist sich das Leistungserbringerrecht zugleich als spezifisches Verwaltungsrecht, als besondere Materie des europaisierten oeffentlichen Wirtschaftsrechts und als oeffentliches Sozialwirtschaftsrecht.
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Sozialrecht als oeffentliches Wirtschaftsrecht klingt wie eine provokante Dissonanz. Es scheint so, als solle eines der letzten Refugien der Rechtsordnung, das einer anderen, solidarischen Eigenlogik verpflichtet ist, erobert werden: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ihre Funktion kann sie nur erfullen, weil es im Auftrag der Krankenkassen handelnde sog. Leistungserbringer gibt (AErzte, Krankenhauser, Apotheken, pharmazeutische Unternehmen, Physiotherapeuten, Hebammen etc.), die Patienten mit Gesundheitsleistungen versorgen. Folge ist ein von Normen des oeffentlichen Rechts gepragter hochregulierter Gesundheitsmarkt , auf dem die Freiheitsraume von Leistungserbringern aus sozialen Grunden stark reduziert werden. Ausgehend von einer Neujustierung des grundrechtlichen Schutzes der Gesundheitsberufsfreiheit rekonstruiert Stephan Rixen Strukturen und Details im System der Leistungserbringung der GKV. Das gewahrleistungsstaatliche Sozialstaatsprinzip wird auf seine Bedeutung als strikt abhangige Variable des Freiheitsschutzes zuruckgefuhrt. Dabei erweist sich das Leistungserbringerrecht zugleich als spezifisches Verwaltungsrecht, als besondere Materie des europaisierten oeffentlichen Wirtschaftsrechts und als oeffentliches Sozialwirtschaftsrecht.