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Der vorliegende Band ist die erste wissenschaftliche UEbersetzung des Traktates Qiddushin des Talmud Yerushalmi ins Deutsche. Sie basiert auf einer umfassenden Sichtung der bisher bekannten Textuberlieferung in Handschriften und Drucken. Es werden alte und moderne Kommentare, sowie die Sekundarliteratur miteinbezogen. Der Traktat Qiddushin (‘Antrauung’) ist nach der Anordnung im Seder Nashim (‘Frauen’) der letzte von insgesamt sieben Traktaten. Er behandelt die Formen und Verfahrensweisen der Antrauung einer Frau, die formal-rechtlich von der Nissuin (‘Heimfuhrung’) als eigentlichem Akt der Eheschliessung zu unterscheiden sind. Daruberhinaus wird der Erwerb von Sklaven, Vieh und immobilen Gutern behandelt. Ausserdem werden geschildert: die Antrauung durch einen Beauftragten, ungultige und bedingungsabhangige Antrauungsverfahren, die Rechtswirksamkeit von Bedingungserhebungen im Antrauungsfalle bei Leugnung, die Zweifel am Rechtsstatus der Frau und die religionsgesetzliche Klassifizierung von Kindern aus verbotenen Ehen. Ausserdem geht es um Eheschliessungen zwischen Angehoerigen verschiedener genealogischer Klassen, die Aussagen der Eltern uber die (Il)Legitimitat ihrer Kinder und (padagogische) Sittenregeln.
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Der vorliegende Band ist die erste wissenschaftliche UEbersetzung des Traktates Qiddushin des Talmud Yerushalmi ins Deutsche. Sie basiert auf einer umfassenden Sichtung der bisher bekannten Textuberlieferung in Handschriften und Drucken. Es werden alte und moderne Kommentare, sowie die Sekundarliteratur miteinbezogen. Der Traktat Qiddushin (‘Antrauung’) ist nach der Anordnung im Seder Nashim (‘Frauen’) der letzte von insgesamt sieben Traktaten. Er behandelt die Formen und Verfahrensweisen der Antrauung einer Frau, die formal-rechtlich von der Nissuin (‘Heimfuhrung’) als eigentlichem Akt der Eheschliessung zu unterscheiden sind. Daruberhinaus wird der Erwerb von Sklaven, Vieh und immobilen Gutern behandelt. Ausserdem werden geschildert: die Antrauung durch einen Beauftragten, ungultige und bedingungsabhangige Antrauungsverfahren, die Rechtswirksamkeit von Bedingungserhebungen im Antrauungsfalle bei Leugnung, die Zweifel am Rechtsstatus der Frau und die religionsgesetzliche Klassifizierung von Kindern aus verbotenen Ehen. Ausserdem geht es um Eheschliessungen zwischen Angehoerigen verschiedener genealogischer Klassen, die Aussagen der Eltern uber die (Il)Legitimitat ihrer Kinder und (padagogische) Sittenregeln.