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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die Kommission Die Funktion des Gesetzes in Geschichte und Gegenwart der Goettinger Akademie der Wissenschaften legt unter dem Titel Das strafende Gesetz im sozialen Rechtsstaat die Ertrage ihres 15. Symposions vor. Funf Beitrage mit Diskussionen widmen sich der Legitimation und der Ausgestaltung staatlichen Strafens im sozialen Rechtsstaat aus unterschiedlichen Blickwinkeln: Die historische Perspektive offenbart eine kontinuierliche, den jeweiligen Staatszwecken unterworfene Instrumentalisierung staatlichen Strafens. Den Fragen, welches Menschenbild dem strafenden Gesetz zugrundezulegen ist, und wie ein Konzept eines menschengerechten Strafrechts aussehen musse, wird aus rechtsphilosophischer Sicht nachgegangen. Rechtstheoretische UEberlegungen zu den Strafzwecken werden fur ein neues Konzept zur Legitimation staatlichen Strafens fruchtbar gemacht. Aus Verfassungsprinzipien wie der Menschenwurdegarantie und dem Sozialstaatsprinzip werden Vorgaben fur eine Strafzumessungslehre entwickelt. Bei der Gnade als Korrektiv zur Strafe geht es schliesslich um das Fur und Wider einer Verrechtlichung eines traditionell ausserhalb des Rechts stehenden Instituts.
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Die Kommission Die Funktion des Gesetzes in Geschichte und Gegenwart der Goettinger Akademie der Wissenschaften legt unter dem Titel Das strafende Gesetz im sozialen Rechtsstaat die Ertrage ihres 15. Symposions vor. Funf Beitrage mit Diskussionen widmen sich der Legitimation und der Ausgestaltung staatlichen Strafens im sozialen Rechtsstaat aus unterschiedlichen Blickwinkeln: Die historische Perspektive offenbart eine kontinuierliche, den jeweiligen Staatszwecken unterworfene Instrumentalisierung staatlichen Strafens. Den Fragen, welches Menschenbild dem strafenden Gesetz zugrundezulegen ist, und wie ein Konzept eines menschengerechten Strafrechts aussehen musse, wird aus rechtsphilosophischer Sicht nachgegangen. Rechtstheoretische UEberlegungen zu den Strafzwecken werden fur ein neues Konzept zur Legitimation staatlichen Strafens fruchtbar gemacht. Aus Verfassungsprinzipien wie der Menschenwurdegarantie und dem Sozialstaatsprinzip werden Vorgaben fur eine Strafzumessungslehre entwickelt. Bei der Gnade als Korrektiv zur Strafe geht es schliesslich um das Fur und Wider einer Verrechtlichung eines traditionell ausserhalb des Rechts stehenden Instituts.